Wir beraten deutsche und ausländische kleine und mittelständische Unternehmen,
Organisationen und Privatpersonen zu allen Fragen, die sich im
russischen und internationalen Wirtschafts- und Familienrecht stellen.
Es ist
selbstverständlich, dass ein deutscher Anwalt unmöglich umfassend und präzise in
einem fremden Rechtsgebiet beraten kann und soll.
Wir sind auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen in der Lage, notwendiges
Wissen zu vermitteln.
Sprachliche Barrieren, das fehlende Veständnis für andere Mentalitäten und
Kulturen kennen wir nicht. Wir sind darauf spezialisiert, dabei behilflich zu
sein, kulturelle Barrieren zu überwinden.
Wir helfen auch den russischsprachigen Mandanten in allen Bereichen des
russischen Familienrechts. In Deutschland und insbesondere in Bayern leben viele
russischstämmige und russischsprachige Menschen, die hier eine Familie haben und/oder
unternehmerisch tätig sind.
Wirtschaftsrecht
Die Gründung von Unternehmen in Russland und GUS-Staaten
Die Wahl der richtigen Rechtsform
Die Wahl des richtigen Standorts
Die Klärung steuerlicher Fragen
Arbeitsrechtliche Fragestellungen
Alle sonstigen Rechtsprobleme,die sich im Wirtschaftsleben eines Unternehmens
typischerweise stellen
Unternehmensrecht
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
Gesellschaftsrecht
Unternehmensvertragsrecht
Vertriebsrecht
Recht der Allgemein Geschätsbedingungen
Kauf-,Werk- und Dienstverträge
Unternehmenskäufe
Immobilienrecht
Vorbereitung von Grundstückskaufverträgen
Begleitug von Immobilientransaktionen
Verhandlungen mit Behörden und Konfliktschlichtung
Beratung in der Plannungs- und Bauphase
Gewerbliches Mietrecht, Erstellung der Nutzerverträge
Laufende wirtschaftsrechtliche Beratung
Erwerb und Verkauf von Immobilien in Russland
Verwaltung und Strukturierung von Immobilienbeständen
Privates Bau- und Architektenrecht
Maklerrecht, Erstellung und Verhandlung von Maklerverträgen
Hausverwaltung
Betriebsverträge
Finanzierungsverträge
Familienrecht
Ehevertrag
Eheschließung
Kinderschaftsrecht
Namensrecht
Betreuungsrecht
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Scheidung
Sorge- und Umgangsrecht
Unterhalt